Grundgebühr und Kontrollbeitrag
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Die Grundgebühr für das Jahr 2012 beträgt CHF 700.00 (exkl. 8 % MwSt).
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Um dem Verursacherprinzip vermehrt Rechnung zu tragen, erheben wir seit dem 1. Januar 2009 die Grundgebühr getrennt vom Kontrollbeitrag. Zudem verrechnen wir den Passivmitgliedern einen Anteil von CHF 150.00 an die von der FINMA erhobene Aufsichtsabgabe.
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Kontrollbeitrag 2012
Vorbehältlich von ausserordentlichen Kontrollen und einer zunehmenden Häufigkeit, sind die Kontrollkosten abhängig von deren Rhythmus sowie der Anzahl Dossiers.
Die bisher sich in Kraft befindliche Gebührenordnung hatte bezüglich der Kontrollkosten den Nachteil,dass sich erhebliche "Sprünge" ergeben konnten. Wir haben deshalb beschlossen, die Kontrollbeiträge (Art. 8 Abs. 5 der Statuten) ab dem 1. Januar 2011 neu zu gliedern und in einen Fix- bzw. Sockel- sowie einen dossieranzahlabhängigen Betrag aufzuteilen.
| Der Fix-/Sockelbetrag für die Kontrolle beträgt neu einheitlich |
CHF 800.-- |
| Der dossieranzahlab-hängige Zuschlag liegt zurzeit bei |
CHF 19.--/Dossier |
Ein Finanzintermediär mit zum Beispiel 75 Dossiers hat demnach im Jahr, in welchem bei ihm eine Revision durchgeführt wird,Kontrollkosten von neu total CHF 2'225.-- (CHF 800.-- zuzüglich 75 x CHF 19.--) zu bezahlen. Massgebend für die Berechnung des Zuschlages ist die Anzahl der vom Finanzintermediär in seinem Jahresbericht deklarierten, d.h. per 31. Dezember des Berichtsjahres aktuell geführten Dossiers.
Diese Kontrollkosten werden spätestens drei Monate nach erfolgter Kontrolle in Rechnung gestellt.
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